Ist die Verwendung einer handelsüblichen Schukosteckdose für Balkonkraftwerke verboten oder erlaubt? Diese Frage wir oft von Kunden an uns herangetragen, weil die einschlägigen DIN-Normen VDE 0100-551, VDE 0100-551-1 und insbesondere VDE 0628-1 die Verwendung von Einspeisesteckdosen für die Verwendung vorsehen.

Sind Normen rechtsverbindlich?

Nein. Normen beschreiben den technischen Standard für die Installation, Inbetriebnahme oder den Betrieb einer technischen Anlage. Die Normen werden vom VDE definiert und sind nur gegen Geld einsehbar. Aufgrund des nicht öffentlichen Zugangs geht der Gesetzescharakter verloren. Durch die Wahrung der technischen Sicherheit werden Normen zu einem quasi rechtsverbindlichen Standard. In einem Schadensfall muss jedoch gegen die Norm argumentiert werden.

Wann darf ein Balkonkraftwerk auch mit einem Schukostecker angeschlossen werden?

Voraussetzung für die Gesetzmäßigkeit einer von der Norm abweichenden Installation ist der technisch gleiche Standard der Installation. Ausschlaggebend für die Formulierung der Einspeisesteckdose in die Norm ist der Verbraucher-, sowie der Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz). Wenn also eine Anlage der gleiche Standard für Verbraucher- und NA-Schutz nachgewiesen werden kann, kann die Anlage auch über einen Schuko-Stecker an das Hausnetz angeschlossen werden. Nach DIN EN 60204:1 (VDE 0113-1):2007-06 (Abschnitt 18.5) und EN 60335-1:2012 (Abschnitt 22.5) ist für den Anschluss über Schuko möglich, wenn der verbraute Inverter in unter 200 ms vom Netz trennt, somit Netz, Anlage und Verbraucher nach den Normen schützt und somit der gleiche technische Standard wie die Einspeisesteckdose gewährleistet wird.

Der verbaute Micro-Inverter an unserem E-Fill Home 300 erfüllt die Vorgabe zum NA-Schutz. Zum Nachweisen, dass der Betrieb und Anschluss über einen Schukostecker möglich ist, können Sie das NA-Zertifikat vorzeigen. Dieses wird bei jedem Kauf mit ausgegeben.

Mehr Informationen unter folgendem Link:

https://www.youtube.com/watch?v=fZZQ1VMbzwM